Kfz-Sachverständiger fotografiert den Streifschaden am Heckstoßfänger eines silbernen Autos auf einem Parkplatz für das Unfallgutachten
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Kosten & Abrechnung 11 Min. Lesezeit

Unfallgutachten Kosten:
Wer zahlt und wie viel?

Die kurze Antwort: Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihr Gutachten. Komplett, mit Fahrtkosten und Fotos. Unfallgutachten kosten je nach Schadenhöhe zwischen 300 und knapp 1.200 Euro netto. Bei einem Blechschaden von 3.000 Euro liegt das Grundhonorar laut BVSK-Honorarbefragung 2024 zwischen 588 und 651 Euro. Selbst zahlen Sie in drei Fällen: bei eigener Schuld, über die Kasko oder wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze bleibt. Was dahintersteckt, welche Urteile gelten und wo Versicherer gern kürzen, lesen Sie hier.

Wer zahlt das Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Die Rechtsgrundlage steht in § 249 BGB: Wer einen Schaden verursacht, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde. Bei einem beschädigten Auto können Sie stattdessen den Geldbetrag verlangen, der dafür nötig ist. Dazu zählt alles, was Sie brauchen, um Ihren Anspruch überhaupt beziffern zu können. Und das ist das Gutachten.

Der Bundesgerichtshof hat das am 30. November 2004 klar gesagt (VI ZR 365/03): Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind zu ersetzen, soweit das Gutachten zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich und zweckmäßig war. Bei einem Schaden von damals 715,81 Euro war es das schon.

Ihren Anspruch richten Sie direkt an die Kfz-Haftpflicht des Verursachers. In der Praxis unterschreiben Sie beim Sachverständigen eine Abtretungserklärung, der Gutachter schickt seine Rechnung an die Versicherung, und Sie bekommen sie gar nicht erst zu sehen.

Wichtig ist, was Sie am Telefon nicht tun. Die gegnerische Versicherung wird anbieten, jemanden zu schicken. Das dürfen Sie ablehnen. Wen Sie mit dem Gutachten beauftragen, entscheiden Sie allein, das gehört zur freien Wahl des Geschädigten. Haben Sie der Versicherung aber schon zugesagt, dass ihr Gutachter kommt, wird es eng: Ein zweites Gutachten zahlt sie in der Regel nur, wenn das erste erkennbar lückenhaft ist. Wie wir das auf der Startseite unter Kostenfrage kurz zusammenfassen: In den meisten Fällen zahlen nicht Sie.

Was Unfallgutachten kosten: die BVSK-Tabelle 2024

Kfz-Sachverständige rechnen nicht nach Stunden ab, sondern nach Schadenhöhe. Je größer der Schaden, desto höher das Grundhonorar. Den Maßstab dafür liefert der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen, kurz BVSK. Er befragt seine Mitglieder alle zwei Jahre. An der Befragung 2024 haben sich 94 Prozent der Mitglieder beteiligt, ausgewertet wurden 1.021 Datensätze. Der Korridor HB V ist der Bereich, in dem je nach Schadenstufe 50 bis 60 Prozent der Befragten liegen. Gerichte nehmen genau diesen Korridor als Schätzgrundlage, wenn ein Versicherer ein Honorar für überhöht hält.

Schadenhöhe bisGrundhonorar netto (HB V)Typischer Fall
750 €300 bis 340 €Kratzer und kleine Delle in der Tür
1.000 €354 bis 399 €Stoßfängerecke lackieren
1.500 €432 bis 483 €Stoßfänger tauschen und lackieren
2.000 €491 bis 545 €Tür instand setzen, Beilackierung
3.000 €588 bis 651 €Heckschaden mit Stoßfänger, Klappe, Leuchte
5.000 €756 bis 830 €Seitenschaden über zwei Türen
7.500 €911 bis 1.000 €Frontschaden mit Kühlerpaket
10.000 €1.063 bis 1.166 €Strukturschaden, Achsvermessung nötig

Quelle: BVSK-Honorarbefragung 2024, Grundhonorar netto im Korridor HB V. Schadenhöhe heißt hier Reparaturkosten netto plus merkantile Wertminderung, beim Totalschaden der Wiederbeschaffungswert brutto. Es zählt immer die nächsthöhere Stufe.

Zum Grundhonorar kommen Nebenkosten. Auch dafür nennt die Befragung 2024 übliche Sätze: 2,00 Euro je Foto und 0,50 Euro je Bild des zweiten Fotosatzes, 1,80 Euro Schreibkosten pro Seite und 0,50 Euro pro Kopie, 15,00 Euro pauschal für Porto und Telefon, Fahrtkosten ab 0,70 Euro je Kilometer. Alles netto.

Ein Rechenbeispiel aus unserem Alltag in Dormagen: Reparaturkosten 2.800 Euro netto, dazu 200 Euro merkantile Wertminderung, also Schadenstufe bis 3.000 Euro. Grundhonorar 588 bis 651 Euro. Dazu 14 Fotos (28 Euro), 22 Kilometer Anfahrt (15,40 Euro), 18 Seiten Gutachten (32,40 Euro) und die Portopauschale (15 Euro). Macht rund 680 bis 740 Euro netto, mit Umsatzsteuer 810 bis 880 Euro brutto. Als Privatperson bekommen Sie den Bruttobetrag ersetzt. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, erstattet die Versicherung netto.

Wer nachrechnen will: Der Honorarrechner des BVSK zeigt die Korridore für jede Schadenstufe.

Wovon der Preis im Einzelfall abhängt

Was Unfallgutachten kosten, hängt zuerst an der Schadenhöhe, das haben Sie oben gesehen. Drei Dinge verschieben den Preis trotzdem.

Totalschaden. Übersteigen Reparaturkosten und Wertminderung den Wiederbeschaffungswert, gilt als Schadenhöhe der Wiederbeschaffungswert brutto. Bei einem sieben Jahre alten Kombi mit 9.000 Euro Wiederbeschaffungswert landen Sie also in der Stufe bis 9.000 Euro, egal wie hoch die Reparatur theoretisch wäre. Dann muss das Gutachten mehr leisten: Wiederbeschaffungswert, Restwert und die Frage, ob eine Reparatur bis zur 130-Prozent-Grenze noch in Betracht kommt.

Zusatzleistungen. Ein Schlag ins Rad, ein Anstoß am Schweller, ein Airbag, der ausgelöst hat: Dann reicht der Blick nicht. Die Befragung 2024 nennt für eine Achsvermessung 132 bis 140 Euro, für eine Karosserievermessung 252 bis 272 Euro und für das Auslesen des Fehlerspeichers 59 bis 74 Euro netto. Diese Posten kommen nur ins Gutachten, wenn sie technisch nötig sind. Sonst kürzt die Versicherung sie zu Recht.

Anfahrt und Umfang. Ob wir nach Köln-Ehrenfeld fahren oder Sie zu uns nach Dormagen kommen, macht bei den Fahrtkosten ein paar Euro aus. Ein Heckschaden braucht zwölf Fotos, ein Seitenschaden über zwei Türen eher dreißig. Fotos sind kein Beiwerk. Ohne sie kann der Prüfer der Versicherung die Kalkulation nicht nachvollziehen und streicht Positionen.

Und ein ehrlicher Satz dazu: Ein Gutachten ist nicht billig. Für einen Schaden von 400 Euro ein Honorar von 340 Euro zu verlangen wäre unsinnig, und die Versicherung müsste es nicht bezahlen. Deshalb gibt es die Bagatellgrenze.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Kleine Parkdelle mit Kratzer an einer weißen Autotür, daneben ein Zollstock zum Größenvergleich
Ein Parkrempler wie dieser liegt oft knapp unter 750 Euro. Ob dahinter ein verbogener Aufprallträger steckt, sieht man erst am Fahrzeug, nicht auf dem Handyfoto.

Der BGH hat 2004 einen Schaden von 715,81 Euro als Fall bewertet, der ein Gutachten rechtfertigt, und den Betrag in den Bereich gelegt, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellgrenze liegt. Die Amts- und Landgerichte haben daraus die 750 Euro brutto gemacht, mit denen heute fast jeder Sachverständige rechnet. Einzelne Gerichte gehen höher, das Amtsgericht München hat 2014 sogar 1.500 Euro angesetzt. Eine gesetzliche Zahl gibt es nicht.

Entscheidend ist der Blick vor der Beauftragung. Die Frage lautet nicht, wie hoch der Schaden am Ende war, sondern was Sie als Laie vorher erkennen konnten. Ein Streifschaden am Stoßfänger sieht nach 500 Euro aus, dahinter ist der Halter gebrochen und der Parksensor tot, am Ende stehen 1.900 Euro. Dann war das Gutachten erforderlich, und die Versicherung zahlt es. Umgekehrt gilt: Bei einem klar sichtbaren Kratzer an einem Teil ohne Verformung sollten Sie kein Vollgutachten beauftragen.

Faustregel aus der Praxis: Sobald ein Anbauteil getauscht oder mehr als ein Teil lackiert werden muss, liegen Sie heute fast immer über 750 Euro. Eine Stoßfängerlackierung allein kostet in einer Markenwerkstatt im Rheinland selten unter 600 Euro netto.

Unter der Grenze haben Sie zwei Wege. Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht der Versicherung als Nachweis, er ist bei anschließender Reparatur meist kostenlos. Oder Sie lassen ein Kurzgutachten schreiben, manchmal Schadenprognose genannt: weniger Fotos, keine Wertermittlung, deutlich günstiger. Beides erstattet die Haftpflicht des Verursachers ebenfalls. Rufen Sie im Zweifel an und beschreiben Sie den Schaden. Wir sagen Ihnen, welche Form passt, auch wenn es am Ende nur der Kostenvoranschlag ist.

Teilschuld: Wer zahlt das Gutachten bei Mithaftung?

Unfallgutachten kosten bei Teilschuld genauso viel wie sonst, erstattet wird aber nur ein Teil. Haften beide Seiten, wird der Schaden nach § 254 BGB geteilt. Die Gutachterkosten gehen denselben Weg wie die Reparatur. Beispiel: Ihr Gutachten kostet 700 Euro brutto, die Haftungsquote ist 70 zu 30. Die gegnerische Versicherung erstattet 490 Euro, 210 Euro bleiben zunächst bei Ihnen.

Trotzdem raten wir bei Teilschuld fast immer zum Gutachten. Es legt die Schadenhöhe fest, auf die die Quote angewendet wird; ohne Gutachten kürzt die Gegenseite erst bei der Höhe und dann noch einmal bei der Quote. Und es dokumentiert Anstoßhöhe, Deformationsrichtung und Spuren am Fahrzeug. Genau diese Befunde entscheiden oft, ob aus 50 zu 50 am Ende 80 zu 20 wird.

Haben Sie eine Vollkasko, hilft Ihnen außerdem das Quotenvorrecht. Die Kasko übernimmt die Reparatur, und die Zahlung der Gegenseite fließt zuerst in die Positionen, die Ihre Kasko nicht deckt: Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Selbstbeteiligung. In vielen Fällen bleibt dann von den 210 Euro nichts an Ihnen hängen. Das ist eine Rechnung für den Verkehrsrechtsanwalt, nicht für die Hotline der Versicherung.

Kasko, eigene Schuld, Leasing: wann Sie selbst zahlen

Eigene Schuld ohne Kasko. Es gibt keinen Gegner, also auch keinen Anspruch aus § 249 BGB. Ein Gutachten brauchen Sie nur, wenn Sie es wollen: weil Sie mit der Werkstatt streiten, das Auto verkaufen oder den Schaden für später dokumentieren möchten. Dann zahlen Sie das Honorar nach derselben Tabelle wie oben. Wir nennen den Preis vor dem Auftrag, nicht danach.

Kaskoschaden. Hier entscheidet Ihr Versicherer, wie er den Schaden feststellt. Viele schicken einen eigenen Sachverständigen, manche verlangen Fotos per App. Ein Gutachten, das Sie selbst beauftragen, zahlt die Kasko in der Regel nicht. Streiten Sie sich mit ihr über die Höhe, sehen die meisten Verträge nach den Musterbedingungen AKB ein Sachverständigenverfahren vor: Jede Seite benennt einen Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann, die Kosten werden im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen verteilt. Ein Blick in Ihre Versicherungsbedingungen lohnt sich, bevor Sie uns beauftragen.

Leasingfahrzeug. Das Auto gehört dem Leasinggeber. Die meisten Verträge schreiben bei einem Unfall die Meldung, ein Sachverständigengutachten und die Reparatur nach Herstellervorgaben vor. Hat ein anderer den Unfall verschuldet, zahlt dessen Haftpflicht das Gutachten wie sonst auch, die Wertminderung steht allerdings dem Leasinggeber zu. Bei eigener Schuld läuft es über Ihre Kasko und die Bedingungen des Leasingvertrags.

SituationWer zahlt das GutachtenWas Sie beachten sollten
Unverschuldet, Schaden über 750 €Gegnerische Haftpflicht, 100 %Gutachter frei wählen, Abtretung unterschreiben
TeilschuldGegnerische Haftpflicht anteilig nach QuoteGutachten trotzdem sinnvoll, Quotenvorrecht prüfen
Unverschuldet, Schaden unter 750 €Sie, wenn Sie trotzdem ein Vollgutachten beauftragenKostenvoranschlag oder Kurzgutachten wählen
Eigene Schuld, keine KaskoSieNur bei echtem Bedarf beauftragen
KaskoschadenKasko schickt eigenen Gutachter, ein eigenes zahlen SieBei Streit Sachverständigenverfahren nach AKB
Leasing, unverschuldetGegnerische HaftpflichtLeasingvertrag verlangt meist ein Gutachten

Wer das Unfallgutachten zahlt, in der Übersicht. Was Unfallgutachten kosten, ändert sich durch die Konstellation nicht, nur wer die Rechnung trägt. Stand September 2026.

Wenn die Versicherung das Honorar kürzt

Das kommt vor, und zwar regelmäßig. Versicherer lassen Gutachterrechnungen von Prüfdienstleistern gegenrechnen, und dann kommt ein Brief: Honorar überhöht, Nebenkosten nicht erstattungsfähig, wir zahlen 480 statt 650 Euro. Was dann gilt, hat der BGH in drei Schritten geklärt.

Am 11. Februar 2014 (VI ZR 225/13) entschied er, dass Sie als Geschädigter keine Marktforschung betreiben müssen. Sie dürfen den Sachverständigen beauftragen, der für Sie erreichbar ist, und die bezahlte Rechnung ist ein wesentliches Indiz dafür, dass die Kosten erforderlich waren. Am 26. April 2016 (VI ZR 50/15) schränkte er das ein: Eine gewisse Plausibilitätskontrolle müssen Sie leisten. Ein Honorar, das für jeden Laien erkennbar aus dem Rahmen fällt, geht nicht zu Lasten der Versicherung. Und am 12. März 2024 (VI ZR 280/22) übertrug er die Grundsätze zum Werkstattrisiko auf Sachverständige: Ist eine Überhöhung für Sie nicht erkennbar, tragen nicht Sie das Risiko, sondern der Schädiger.

Für Sie heißt das praktisch: Liegt das Honorar im BVSK-Korridor, hat die Kürzung vor Gericht selten Bestand. Mit einer Abtretung streitet der Sachverständige den Restbetrag selbst mit der Versicherung aus, Sie hören davon meist nichts mehr. Zahlen Sie eine gekürzte Differenz nicht aus eigener Tasche nach, und stimmen Sie am Telefon keiner Kürzung zu. Die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts trägt beim unverschuldeten Unfall ebenfalls die Gegenseite. Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres.

Was im Gutachten steht und Ihnen Geld bringt

Hände eines Kfz-Sachverständigen messen mit einem Schichtdickenmessgerät die Lackstärke an der Türkante eines dunkelblauen Autos in der Werkstatt
Die Schichtdickenmessung zeigt, ob ein Bauteil schon einmal lackiert wurde. Das entscheidet über Vorschäden, Wertminderung und darüber, ob die Versicherung eine Beilackierung akzeptieren muss.

Ein Kostenvoranschlag nennt einen Reparaturpreis. Sonst nichts. Im Gutachten steht jede Position, die Sie von der Versicherung verlangen können.

  • Merkantile Wertminderung. Ein repariertes Unfallauto ist beim Verkauf weniger wert. Dieser Betrag steht in keinem Kostenvoranschlag, im Gutachten ist er Pflicht.
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die beiden Zahlen, an denen sich beim Totalschaden alles entscheidet, einschließlich der 130-Prozent-Frage.
  • Reparaturdauer und Nutzungsausfall. Das Gutachten nennt die Werkstatttage und die Fahrzeuggruppe. Daraus ergibt sich, was Sie ohne Mietwagen pro Tag bekommen.
  • Beilackierung, Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge. Positionen, die Prüfdienstleister gern streichen und die ein Gutachten begründet.
  • Vorschäden und Altschäden. Sauber abgegrenzt, damit die Versicherung den neuen Schaden nicht mit alten Kratzern verrechnet.

Welche Gutachtenarten es gibt, vom Haftpflichtgutachten bis zur Fahrzeugbewertung, steht unter Leistungen. Beispiele aus echten Schadenfällen finden Sie in unseren Referenzen.

So läuft es bei KS-XPERT in Dormagen, Köln und Düsseldorf

Sie melden sich per Anruf oder WhatsApp, am besten mit zwei Fotos vom Schaden. Wir sagen Ihnen sofort, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag reicht. Die Besichtigung findet meist noch am selben Tag statt: bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder bei uns in Dormagen. Wir kommen nach Köln, Düsseldorf, Neuss und Leverkusen, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 18 Uhr, im Notfall auch sonntags.

Innerhalb von 24 Stunden liegt das Gutachten vor. Wir schicken es an die gegnerische Versicherung, rechnen unser Honorar über die Abtretung direkt mit ihr ab und erledigen den Schriftverkehr. Wenn Sie möchten, vermitteln wir einen Verkehrsrechtsanwalt. Beim unverschuldeten Unfall kostet Sie auch der nichts. Den ganzen Weg in sechs Schritten zeigt der Ablauf auf unserer Startseite.

Zwei Dinge sagen wir vorher, damit es hinterher keine Überraschung gibt. Bei Kasko- und Eigenschäden nennen wir den Preis, bevor wir anfangen. Und bei einem Kratzer unter 750 Euro raten wir zum Kostenvoranschlag, obwohl wir daran nichts verdienen. Wir halten außerdem nichts davon, Gutachten nach Handyfotos zu schreiben. Eine Delle sieht man auf dem Foto. Einen verzogenen Längsträger nicht.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis das Unfallgutachten fertig ist?

Bei uns liegt das Gutachten 24 Stunden nach der Besichtigung vor. Die Besichtigung selbst bekommen Sie meist noch am selben Tag. Wie schnell die Versicherung danach zahlt, hängt von der Gesellschaft ab. Rechnen Sie mit einigen Wochen, bei klarer Haftung geht es oft schneller.

Zahlt die Versicherung das Gutachten auch, wenn ich das Auto nicht reparieren lasse?

Ja. Sie dürfen den Schaden auf Basis des Gutachtens abrechnen und das Geld behalten, das nennt sich fiktive Abrechnung. Ausgezahlt werden dann die Nettobeträge, die Umsatzsteuer gibt es nach § 249 Absatz 2 Satz 2 BGB nur, wenn sie tatsächlich anfällt. Das Gutachten zahlt die Versicherung trotzdem in voller Höhe.

Was passiert, wenn der Schaden am Ende doch unter 750 Euro liegt?

Entscheidend ist, was vor der Beauftragung erkennbar war. Sah der Schaden nach mehr aus, etwa weil ein Anbauteil verformt war, bleibt das Gutachten erforderlich und wird erstattet. Deshalb schauen wir uns Ihre Fotos vorher an und sagen ehrlich, wenn ein Kostenvoranschlag reicht.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Pflicht ist er nicht. Bei einer Kürzung, bei Teilschuld oder wenn Personen verletzt wurden, lohnt er sich fast immer. Beim unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht auch die Anwaltskosten. Auf Wunsch vermitteln wir einen Verkehrsrechtsanwalt aus dem Rheinland.

Muss ich die Gutachterkosten vorstrecken?

Nein. Mit der Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Unfallgutachten kosten Sie beim unverschuldeten Unfall also keinen Vorschuss und am Ende auch nichts. Anders ist es nur bei eigener Schuld oder über die Kasko, dort besprechen wir den Preis vor dem Auftrag.

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