Nutzungsausfall-Tabelle und Fahrzeugklassen:
woraus Ihr Tagessatz entsteht
Die kurze Antwort: Ihr Tagessatz wird nicht ausgehandelt, sondern nachgeschlagen. Welche Gruppe Ihr Fahrzeug in der Nutzungsausfall-Tabelle trägt, entscheidet über jeden Tag Stillstand und über Beträge zwischen 23 und 175 Euro. Hinter Tabelle und Fahrzeugklassen steckt der größte Hebel auf Ihre Abrechnung, und er wird am häufigsten übersehen. Wie der Anspruch entsteht und für wie viele Tage er gilt, steht im Beitrag zum Nutzungsausfall. Hier geht es um die andere Zahl in der Rechnung: die Gruppe, in der Ihr Auto landet.
Tabelle und Fahrzeugklassen: elf Gruppen von A bis L
Die Grundlage ist eine Tabelle, die seit 1966 jedes Jahr neu erscheint und nach ihren Bearbeitern Sanden/Danner/Küppersbusch benannt ist; sie ordnet rund 38.000 Fahrzeugmodelle elf Gruppen zu, deren Buchstaben von A bis L laufen. Das I fehlt. In handschriftlichen Akten wurde es zu oft als Eins gelesen.
Hinter dem Buchstaben steckt kein Prestige, sondern ein Gebrauchswert: Gemessen wird, was es kostet, ein Fahrzeug dieser Art bereitzuhalten, und deshalb landet ein sparsamer Kleinwagen bei 23 Euro am Tag, während ein großer Geländewagen bei 79 Euro anfängt.
| Gruppe | Satz je Tag | wofür die Gruppe grob steht |
|---|---|---|
| A | 23 € | Kleinstwagen, einfache Kleinwagen |
| B | 29 € | Kleinwagen |
| C | 35 € | Kleinwagen mit stärkerer Motorisierung |
| D | 38 € | untere Kompaktklasse |
| E | 43 € | Kompaktklasse |
| F | 50 € | obere Kompaktklasse, kleine Kombis |
| G | 59 € | Mittelklasse |
| H | 65 € | obere Mittelklasse |
| J | 79 € | große Limousinen, große SUV |
| K | 119 € | Oberklasse |
| L | 175 € | Luxus- und Sportwagen |
Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch, Sätze für 2026. Eingestuft wird modellgenau; die rechte Spalte ist nur eine grobe Orientierung.
Jedes Jahr erscheint eine neue Fassung, und maßgeblich ist immer die des Schadenjahres: Bei einem Unfall im Dezember 2026 gilt also nicht die Ausgabe, die im Februar darauf herauskommt. Die Sprünge zwischen den Gruppen sind größer, als die meisten erwarten. Zwischen J und K liegen 40 Euro am Tag. Eine Stufe daneben wiegt bei 14 Tagen Ausfall schwerer als drei zusätzliche Tage in der Werkstatt.
Wie Ihr Fahrzeug in seine Gruppe kommt
Eingestuft wird nicht die Baureihe, sondern Ihr konkretes Fahrzeug, und zwar nach Typ und Motorisierung, nach Neupreis und Aufbauform: Derselbe Kompaktwagen steht als Basisversion mit 85 PS in einer anderen Gruppe als die Sportvariante desselben Modelljahres, und ein Kombi wird häufig anders geführt als die Limousine darunter.
Das überrascht Geschädigte regelmäßig. Zwei Nachbarn fahren scheinbar dasselbe Auto, bekommen nach demselben Unfallhergang aber 43 und 50 Euro am Tag, und der Unterschied steckt nicht im Blech, sondern in den Papieren.
Wer das nachschlägt, braucht die Zulassungsbescheinigung Teil I: Typ und Variante, dazu Leistung und Erstzulassung. Genau diese Daten nimmt der Sachverständige bei der Besichtigung auf und hält die Gruppe im Gutachten fest, bevor überhaupt jemand über Geld spricht. Ohne Gutachten stuft die Gegenseite ein. Großzügig ist sie dabei selten.
Fünf und zehn Jahre: die beiden Stufen nach unten
Ein älteres Fahrzeug bietet weniger, also wird weniger angesetzt: Über fünf Jahre rutscht es eine Gruppe tiefer, über zehn Jahre zwei, gezählt von der Erstzulassung bis zum Unfalltag und nicht bis zu dem Tag, an dem die Versicherung den Vorgang aufruft.
Was das ausmacht, zeigt eine Mittelklasse-Limousine in Gruppe G: Neu wären es 59 Euro am Tag, mit sechs Jahren 50 Euro, mit elf Jahren 43 Euro. Über 14 Tage Ausfall gerechnet sind das 826, 700 oder 602 Euro. Dreimal dasselbe Auto. Dreimal dieselbe Werkstattzeit.
Nach unten ist bei Gruppe A Schluss, und eine dritte Stufe für Fahrzeuge über 15 Jahre sieht die Tabelle nicht vor, auch wenn Regulierer bei sehr alten Autos gern argumentieren, es seien nur noch die reinen Vorhaltekosten zu ersetzen. Das ist eine Verhandlungsposition, keine Rechenregel.
Transporter, Motorrad, Wohnmobil: eigene Tabellen, eigene Regeln
Für Transporter und Kleinlaster gibt es eine eigene Tabelle mit weniger Gruppen, die nach oben deutlich früher endet: Ein Kastenwagen erreicht nie die Sätze einer Oberklasse-Limousine, so teuer er in der Anschaffung auch war. Zweiräder laufen über eine dritte Tabelle mit neun Gruppen, gestaffelt nach Hubraum und Leistung, von rund 10 Euro für einen Kleinroller bis in den Bereich von 65 Euro für eine große Maschine.
Beim Motorrad kommt vor der Gruppe eine andere Frage: ob überhaupt etwas zusteht. Der Bundesgerichtshof hat das 2018 entschieden: Wer sein Motorrad als einziges Kraftfahrzeug hält und es nicht bloß zum Vergnügen bewegt, hat Anspruch auf Nutzungsausfall, und dass man bei Regen stehen lässt, spielt erst bei der Frage eine Rolle, ob Sie in dieser Zeit tatsächlich hätten fahren wollen und können (BGH, Urteil vom 23.01.2018, VI ZR 57/17).
Oldtimer stehen in keiner der drei Tabellen: Dient der Wagen als Alltagsfahrzeug, wird er über ein vergleichbares heutiges Modell eingeordnet; bleibt er Liebhaberstück für die Sonntagsausfahrt, gilt dieselbe Linie wie beim Freizeit-Wohnmobil.
Und beim Wohnmobil fällt die Antwort anders aus, wenn es reines Freizeitfahrzeug ist: Dafür gibt es keine pauschale Entschädigung (BGH, Urteil vom 10.06.2008, VI ZR 248/07). Wer darin wohnt oder es zur täglichen Fortbewegung braucht, steht anders da.
Warum die Tabelle bei gewerblich genutzten Fahrzeugen nicht greift
Steht ein Firmenfahrzeug still, wird nicht pauschaliert, sondern gerechnet: Ersetzt wird, was tatsächlich entstanden ist, also der entgangene Gewinn der liegengebliebenen Aufträge, die Kosten des Reservefahrzeugs oder die Miete für den Ersatz. Je nach Betrieb kommt dabei mehr heraus als jeder Tabellensatz. Manchmal auch nichts, wenn der Ausfall betrieblich nicht spürbar war.
Bei Fahrzeugen, die morgens zur Baustelle und abends zum Sportplatz fahren, wird aufgeteilt: Für den betrieblichen Anteil zählt der konkrete Schaden, für den privaten die Pauschale aus der Tabelle, weshalb ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch hier mehr wert ist als jedes Argument.
So prüfen Sie Ihre Gruppe nach
Im Gutachten steht die Gruppe als Buchstabe mit dem zugehörigen Tagessatz, meist direkt neben der veranschlagten Reparaturdauer. Drei Dinge lohnen den Abgleich: ob die angegebene Modellvariante zu Ihrem Fahrzeugschein passt, ob die Erstzulassung stimmt und ob eine Herabstufung angesetzt wurde, die nach fünf oder zehn Jahren noch gar nicht fällig ist.
Kommt später ein Kürzungsschreiben, steht darin oft nur ein Satz: nach eigener Einstufung Gruppe E statt F. Eine Begründung fehlt.
Ein Fall aus dem vergangenen Jahr: ein Mittelklasse-Kombi, sieben Jahre alt, im Gutachten Gruppe G und wegen des Alters eine Stufe tiefer, also 50 Euro am Tag. Die Versicherung rechnete mit 43 Euro und begründete das mit einer schwächeren Motorvariante, die der Wagen nie hatte. Über 16 Tage Ausfall waren das 112 Euro Unterschied, geklärt mit einem Blick in den Fahrzeugschein. Solche Fälle gehen selten vor Gericht. Sie gehen durch, wenn niemand nachrechnet.
Beim Nutzungsausfall sind Tabelle und Fahrzeugklassen deshalb kein Verhandlungsspielraum, sondern eine Nachschlageaufgabe, die jemand ordentlich erledigt haben muss, bevor die Gegenseite ihre eigene Zahl in die Abrechnung schreibt.
Unsicher, welche Gruppe Ihr Fahrzeug trägt? Nennen Sie uns Modell und Baujahr samt Motorisierung, dann sagen wir Ihnen am Telefon, was Sie pro Tag erwarten dürfen: 0152 / 027 04 783. Die Einstufung gehört ohnehin ins Gutachten, und das nehmen wir im Rheinland meist noch am selben Tag auf.
Häufige Fragen
In welcher Gruppe liegt mein Auto?
Das hängt an Modell und Motorisierung, dazu an der Erstzulassung; eine pauschale Antwort nach Marke gibt es nicht. Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I und in die Tabelle des Schadenjahres klärt es modellgenau. Im Gutachten ist die Gruppe ohnehin festgehalten.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug nicht in der Tabelle steht?
Seltene Modelle und Umbauten fehlen gelegentlich unter den rund 38.000 erfassten Fahrzeugen. Dann wird über ein vergleichbares Modell eingeordnet, und diese Zuordnung gehört begründet ins Gutachten. Je genauer die Begründung, desto weniger Angriffsfläche bietet sie später.
Darf die Versicherung meine Gruppe einfach herabsetzen?
Behaupten darf sie es. Tragfähig ist es nur mit Grund, etwa einer anderen Modellvariante oder einer Erstzulassung, die nach fünf oder zehn Jahren eine Herabstufung auslöst. Ohne solche Begründung bleibt es eine Kürzung, der Sie mit den Daten aus dem Gutachten widersprechen können.
